Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit, Berlin 10.06.09

Gesundheitsreform verfassungsgemäß - Bundesregierung sieht sich bestätigt

Heute hat das Bundesverfassungsgericht über mehrere Verfassungsbeschwerden von Unternehmen der privaten Krankenversicherung entschieden, die gegen die Gesundheitsreform gerichtet waren. Die Verfassungsbeschwerden wurden in den zentralen Punkten für nicht zulässig erachtet bzw. als unbegründet abgewiesen.

Die Bundesregierung begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die Bundesregierung hat immer betont, dass die mit der Gesundheitsreform eingeführten Regelungen verfassungsgemäß sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dies heute bestätigt. Für mich ist vor allem die abschließende Klärung von Bedeutung, dass auch die private Krankenversicherung soziale Verantwortung übernehmen muss, damit jeder und jede in Deutschland über einen Krankenversicherungsschutz verfügen kann, und auch Ältere vor Überforderung durch überhöhte Prämien geschützt werden können. Über die Versicherungspflicht und den Basistarif wird dies auch für den Bereich der privaten Krankenversicherung umgesetzt. Zu einer wirtschaftlich tragfähigen Gesundheitsversorgung im Bereich der PKV wird auch die nun bestätigte Einführung von mehr Wettbewerb beitragen, weil es erstmals auch für privat Versicherte realistische Möglichkeiten gibt, den Versicherer zu wechseln. Ich hoffe, das Urteil trägt dazu bei, dass die private Krankenversicherung die beschlossenen Neuregelungen im Sinne des Gesetzgebers umsetzt und bei künftigen Gesundheitsreformen konstruktiv mitarbeitet."

Mit dem Urteil besteht endgültig Rechtssicherheit über die mit der Gesundheitsreform für die private Krankenversicherung eingeführten Neuregelungen - insbesondere den Basistarif und die Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Versicherers. Aber auch der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen an die gesetzliche Krankenversicherung, die dreijährige Wartefrist für abhängig beschäftigte Pflichtversicherte sowie die Wahltarife in der GKV sind demnach mit der Verfassung vereinbar.

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